RDF Regelwerk

Regelwerk des Rettungsdienst Flensburg


§1. Allgemeines


§1.1 Das Server-Regelwerk steht über dem Regelwerk des RDF und behält in allen Situationen seine Gültigkeit.

§1.2 Das RDF ist eine staatliche Fraktion und hat die Verpflichtung, den Menschen zu helfen.

§1.3 Den Anweisungen eines Ranghöheren ist immer Folge zu leisten; dieser trägt außerdem die Verantwortung für seine Entscheidungen. Unstimmigkeiten oder Probleme werden nach dem Dienst besprochen.

§1.4 Das Weitergeben von persönlichen Daten der Patienten, deren Fahrzeuge und Informationen über aktuelle Einsätze ist verboten.

§1.5 Das RDF, deren Beamte sowie die Einrichtungen gelten als unantastbar.

  • §1.5.1 Das RDF verfügt über das Hausrecht und kann Platzverweise für das gesamte Areal des RDFs für eine begrenzte Zeit aussprechen.
  • §1.5.2 Bei Unfallstellen hat der Beamte des RDFs auch ein Wegweiserecht für die aktuelle RP-Situation.
  • §1.5.3 Bei Gefährdung der Unversehrtheit eines RDF-Beamten kann jederzeit die Polizei zum Selbstschutz hinzugezogen werden.
  • §1.5.4 Bei Platzverweisen/Durchsetzung der Hausrechte kann die Polizei hinzugezogen werden.

§1.6 Das RDF ist eine neutrale Fraktion, diese mischt sich zu keiner Zeit in andere Situationen ein.

§1.7 RDF Beamte sind dazu verpflichtet, jedem in der Stadt die gleiche Hilfeleistung zu bieten.

§1.8 Die Reihenfolge der zu behandelnden Fraktionen: RDF > Polizei/Mech/Taxi > Zivilisten.

§1.9 Das RDF ist dazu verpflichtet, jede Person wiederzubeleben und zu behandeln.

  • §1.9.1 Diese Regel tritt nur in Kraft, wenn die zu behandelnde Person sich nicht feindselig gegenüber dem RDF-Personals verhält.
  • §1.9.2 Personen, die den Selbstmord gewählt haben, oder zu starke Verletzungen haben, können je nach Bewertung des Medics als tot deklariert werden. (Mindestens zwei Medics).

§1.10 Reihenfolge der Einsatzbearbeitung: Wiederbelebung > Verletzungen > Brände löschen > Apotheken auffüllen > Medikamente herstellen

§1.11 Die Korruption ist beim RDF verboten und kann zur Entlassung führen.

§1.12 Das RDF behandelt Patienteninformationen vertraulich, diese werden auch nicht an Dritte weitergegeben.

§1.13 RDF Beamte müssen, während sie im Dienst sind, in jedem Fall als solche gekleidet und damit für jeden Spieler erkennbar sein.

  • §1.13.1 Accessoires wie Brillen, Ohrringe, Hüte können von der Dienstkleidung abweichen.

§1.14 Leuten, die um Sachen betteln oder aggressiv sind/drohen, wird nichts geschenkt.

§1.15 Unsere Medikamentenschränke sind immer ausreichend zu füllen.

  • §1.15.1 Erst wenn eine Grundmenge der Medikamente (+-100) vorhanden ist, dürfen die Medikamente verkauft werden

§1.16 Jegliche RDF-Materialien dürfen nicht in Privathäusern gelagert werden, diese sollen im Spind verstaut werden.

§1.17 Alle Praktikanten müssen ihren Job wechseln (mit /switchjob), wenn kein höherrangiger im Dienst ist.



§2. Neutralität & Waffen


§2.1 Waffen sind im Dienst strikt verboten, diese sind bei Dienstbeginn im Spind abzulegen!

  • §2.1.1 Es dürfen nur Handfeuerwaffen in den Spind´s gelagert werden, jegliche Explosionswaffen, -Stoffe und Langwaffen sind in den Spind´s verboten!
  • §2.1.2 Es darf nur eine Grundmenge an Munition im Spind gelagert werden, der Spind darf nicht als Munitionslager missbraucht werden!
  • §2.1.3 Jegliche Waffen sind nach dem Dienst wieder aus dem Spind zu entnehmen!
  • §2.1.4 Davon ausgenommen ist ein Tazer welcher man als "Persönlichen Schutz" mitführen darf. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Tazerschein.
    • §2.1.4.1 Diese Handfeuerwaffe wird nur im äußersten Notfall verwendet, um sein eigenes Leben oder das RDF-Eigentum zu verteidigen.

§2.2 Sofern Überfälle, Schusswechsel oder sonstige Gewaltverbrechen in unserer Nähe stattfinden, entfernen wir uns sofort von dort und verhalten uns neutral, greifen also nicht ein, weder selbst noch durch Informieren der Polizei.

§2.3 RDF Mitarbeiter müssen sich, wenn möglich min. 500 Meter von Sperrzonen oder Gefechten fernhalten.

§2.4 Die Polizei darf das RDF bei jeglichen Verstößen gegen das Gesetz aufhalten und Kontrollen durchführen. Sollte der jeweilige Mitarbeiter jedoch an einen Einsatz gebunden sein, muss die Polizei die Kontrolle abbrechen.


§3. Dienstpflicht


§3.1 Jeder RDFler muss von 19 bis 23 Uhr im Dienst sein!

  • §3.1.1 Bis zum Rang des Notfallsanitäters ist diese Regel verpflichtend!
  • §3.1.2 Ab dem ersten Rang in einer jeweiligen Abteilung, kann man eine Bereitschafft anfordern!
  • §3.1.3 Diese Bereitschaft kann jeden RDFler zu dem genannten Zeitpunkt bei entsprechender Notlage den Dienst anzutreten verpflichten!
  • §3.1.4 Wenn keiner im Dienst ist, sind Praktikanten von dieser Regel ausgeschlossen.


§4. Verhalten auf der Straße & Fahrzeuge


§4.1 Eine Unfall-Absicherung ist grundsätzlich notwendig, wenn:

  • §4.1.1 der Einsatz sich auf einem Verkehrsweg befindet;
  • §4.1.2 das Allgemeinwohl / die Sicherheit gefährdet ist.

§4.2 Wir müssen auf Anfahrt auf wichtige Einsätze (Gefährdung von Menschenleben/öffentlicher Sicherheit, also Hilfe- und Notrufe) von unseren Sonder- und Wegerechten Gebrauch machen (vor allem nachts).

§4.3 Außerhalb eines Einsatzes halten wir uns an die auf dem Server geltende StVO.

§4.4 RDF Beamte fahren nur Dienstfahrzeuge, die als solche zu erkennen sind. Es ist verboten, im Dienst mit zivilen Fahrzeugen zu fahren.

§4.5 Dienstfahrzeuge sind nur im Dienst zu fahren

§4.6 Dienstfahrzeuge müssen nach Dienstschluss eingeparkt werden.

§4.7 Dienstfahrzeuge dürfen nur vom RDF geführt werden.

§4.8 Das RDF ist kein Taxiunternehmen. Jedem Mitarbeiter ist es jedoch selbst überlassen, Personen zur nächsten Ortschaft mitzunehmen.

§4.9 Fahrzeuge dürfen nur mit Genehmigung der RDF-Leitung getunt werden.

§4.10 Fahrzeuge, die klare, erkenntliche Mängel haben, dürfen im Dienst nicht gefahren werden.

§4.11 Fahrzeuge sind immer vollgetankt einzuparken.

§4.12 Dienstfahrzeuge sind immer mit medizinischem Equipment ausreichend zu füllen!

§4.13 Der RDF-LKW wird nur bei ausreichender Besatzung im Dienst benutzt, da dieser keinen Patiententransport gewährleisten kann.

§4.13 Der RDF-LKW darf nur für den regulären Dienst benutzt werden, wenn zwei oder weniger RDF-Mitarbeiter im Dienst sind. Ab drei RDF-Mitarbeitern darf der LKW nur noch zur Medikamentenbeschaffung/-herstellung eingesetzt werden.

§4.14 Alle RDF-Fahrzeuge sind immer abzuschließen!

§4.15 Es sollen ausreichend Ersatzschlüssel erstellt werden, um den jeweiligen Kollegen im Dienst einen Zusatzschlüssel zu geben.


§6. Roleplay


§5.1 Jeder Spieler hat das Recht auf ein ordentliches Medic RP.

§5.2 Jeder Notfall, welcher 5. Min vor Serverrestart eintrifft, wird erst nach dem Serverrestart angefahren.

§5.3 Bei schweren Verletzungen (Bewusstlosigkeit) wird der Patient ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht.

§5.4 Bei leichteren Verletzungen (Dispatch) kann der Patient unter Umständen vor Ort behandelt werden. Dies obliegt dem behandelnden Arzt und dessen Einschätzung.

§5.5 Bei Regelbrüchen wird das Medic-RP bis zum Ende weitergeführt und nach dem Dienst mit der betroffenen Person oder mit dem Support geklärt.

  • §5.5.1 Videobeweis ist notwendig!

§5.6 OOC Talk ist im Dienst strikt untersagt!



§6. Leitstelle & Funken


§6.1 Jeder RDFler, welcher im Dienst ist, muss über Funk für die Leitstelle erreichbar sein.

§6.2 Es gilt Funkdisziplin. Trolling, Trash-Talk & OOC Talk sind strikt untersagt. Unter Trash-Talk fallen auch jegliche politischen Äußerungen. Außerdem sollten Soundboards nicht gespammt werden und das Nutzen von Stimmverzerren ist verboten!

§6.3 RDFler, welche nicht im Dienst sind, dürfen nicht im Funkbereich des RDF´s sein.

§6.4 Funksprüche müssen kurz und knackig (Informativ) gehalten werden.

§6.5 Das Leitstellen Telefon muss immer belegt sein, sobald ein RDFler den Server betritt.


§7. Abteilungen


§7.1 Manche Aufgabengebiete sind vorrangig der zuständigen Abteilung zu überlassen!

  • §7.1.1 Diese Regel fällt außer Kraft, wenn die jeweilige Abteilung nicht im Dienst ist!

§7.2 Ab dem Rang des Notfallsanitäter soll man sich für eine Abteilung entscheiden, wenn man sich für keine Abteilung entscheidet, bleibt man Notfallsanitäter, bis man eine gewählt hat.


§8. Sonstiges


§8.1 Jegliche Informationen aus den internen Akten bleiben auch intern und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§8.2 Ausbildungsinformationen bleiben geheim, diese werden nicht weiter geteilt an Personen die die Ausbildung noch nicht absolviert haben