Polizei Regelwerk

§1. Allgemeine Regelung

  • Das Server Regelwerk steht über dem Regelwerk der Polizei und behält in allen Situationen seine Gültigkeit.
  • Solltet ihr kurz AFK sein, so muss man bei längerer Inaktivität (ab 10 Min) den Dienst beenden.
  • Folgende Ränge dürfen nicht korrupt sein! (Anwärter, OWM, Rat, Oberrat und Direktoren).
  • Streifen müssen mit mindestens zwei Polizisten besetzt sein, einer der zwei muss dabei mindestens den Dienstgrad Oberwachtmeister innehaben.
  • Wenn nur ein Polizist im Dienst ist, darf er auf eigene Gefahr agieren.
  • Ab 19 Uhr bis 23 Uhr müssen mind. 4 Polizisten im Dienst sein, wenn mehr als 6 Zivilisten aufm Server sind (sobald diese Hilfe benötigen müssen alle anderen sofort in den Dienst kommen).
  • Ab dem Rang Oberkommissar kann man mit Sondergenehmigung der Direktion allein eine Streife bilden.
  • Urlaub muss im RP beantragt werden und von der Direktion genehmigt werden.
  • Die Teilnahme an der wöchentlichen Besprechung (Sonntag, 20 Uhr) ist Pflicht.
  • Die Besprechung findet immer ingame im Schulungsraum statt.
  • Sollte eine Teilnahme an der wöchentlichen Besprechung nicht möglich sein, so muss man sich per Formular oder bei der/dem Direktion/Ausbildungsmanagement abmelden.
  • Illegale Verarbeiter + Händler dürfen nicht abgecampt werden.
  • Bei einer Interaktion mit Zivilisten müssen keine Rechte verlesen werden.
  • Themen welche im Rahmen der Besprechung besprochen worden sind, sind intern und dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Gang-Gebiete dürfen nur mit triftiger Grund betreten werden. Dort gilt es jedoch erhöhte Vorsicht walten zu lassen.
  • Der Spind darf nur für Dienst-Gegenstände benutzt werden.
  • Gefangene werden immer zum nächstmöglichen HQ gebracht, sofern dies gefahrlos möglich ist.
  • Fahrzeuge, für die ein Polizist keine Ausbildung hat, dürfen von diesen nicht geführt werden.
  • Die oberste Priorität der Polizei ist es, Kriminelle ihrer Strafe zuzuführen und diese nur im äußersten Notfall zu töten.
  • Reihenfolge der Einsatzbearbeitung: Polizei > DRK/Mech/Taxi > Zivilisten.
  • In einem Schussgefecht darf Gebrauch von Schusswaffen und Tasern gemacht werden.
  • Jegliche Verkehrsdelikte dürfen auf die Fahndungsliste des Fahrzeughalters geschrieben werden, auch wenn nur das Kennzeichen bekannt ist. Alle anderen Straftaten dürfen nur auf die Fahndungsliste geschrieben werden, wenn die Person klar zu erkennen ist (Ausweis gesehen, nicht maskiert)
  • Das Erschießen von Getaserten Personen ist Verboten.
  • Straftäter, welche schwere Verbrechen (Mord, schwerer Raub, Geiselnahme, Usw.) begangen haben und zahlungsunfähig sind, müssen ihre Strafen in den Arrestzellen absitzen.
  • Die Haftzeit und der Inhaftierungs-Ort muss an die Leitstelle weitergeben werden.
  • NPCs sind so zu behandeln wie Spieler -> Mord an NPC = Mord an Spieler.
  • Haftzeiten von über 360 Einheiten (6 Stunde) sind nur in Ausnahmefällen erlaubt und müsssen vorab vom Support zu genehmigt werden. Ist der Support nicht erreichbar, dürfen maximal die 360 Einheiten verhängt werden.

§ 2. Waffen Regelung

  • Das Tasern, Niederschlagen oder Anschießen von Kollegen ist zu unterlassen.
  • Das Tasern ist nur nach vorangegangener Ankündigung + Reaktionszeit gestattet.
  • Handgreiflichkeit (wenn nicht aus Versehen) legitimiert den Einsatz des Tasers.
  • Jede kaufbare Waffe steht ausschließlich zum Eigengebrauch im Polizeidienst zur Verfügung und darf an niemanden weitergegeben werden.
  • Es dürfen nur 3 Heavy Sniper gleichzeitig bei der Polizei im Einsatz sein. Ausgegebene Heavy Sniper sind vor dem Außerdienstgehen wieder in den Spint zu legen!

§3. Roleplay Regelung

  • Jeder Polizist ist verpflichtet, die offizielle Dienstkleidung zu tragen.
  • Jeder Polizist muss sich bei einem Kontakt mit Zivilisten vorstellen und seine Dienstmarke vorzeigen (Undercover Polizisten müssen außerdem mind. die Dienst-Weste tragen).
  • Jeder Zivilist ist mit Respekt zu behandeln, sollte es sich im RP ergeben, so darf ein strengerer Tonfall genutzt werden, jedoch sollte sich die Konversation stets auf einer sachlichen Ebene bewegen.
  • Polizisten dürfen an Einsatzstellen Platzverweise aussprechen, sollte sich nicht an die Verweise gehalten werden, so dürfen Zivilisten nach Ankündigung festgenommen werden.
  • Sollte ein Auto trotz 2-maliger Aufforderung nicht nach zwei Minuten anhalten, so ist es erlaubt das Fahrzeug fahruntüchtig zu machen.
  • Das Durchsuchen von Fahrzeugen und Zivilisten ist nur nach RP erlaubt. Unschädlich gemachten Straftätern, dürfen auch im bewusstlosen Zustand Waffen abgenommen werden, sofern diese widerrechtlich eingesetzt wurden.
  • Sollte ein Zivilist festgenommen worden sein, so darf er und sein Fahrzeug durchsucht werden.
  • Ein Checkpoint muss von mindestens 5 Polizisten durchgeführt werden.
  • Bewusstlose Personen sind von der Polizei nicht abzutransportieren, es sei denn, dies dient dem Transport in ein Krankenhaus.

§4. Verkehrs Regelwerk

  • Im normalen Streifendienst muss sich jeder an folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen halten:
    • Würfel-Park: 30 km/h
    • Innerorts: 80 km/h
    • Außerorts: 120 km/h
    • Autobahn: 160 km/h
  • Auf Einsatzfahrten mit Sonder- und Wegerecht gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot, auch ist eine Rettungsgasse zu bilden, sofern sich Fahrzeuge mit Blaulicht und Sirene nähern.
  • Das Ausnutzen der Sonderrechte ohne Einsatz ist verboten.
  • Fahrzeuge, die klare erkennbare Mängel haben, dürfen im Dienst nicht gefahren werden und sind vorher zu reparieren.

§5. Einsatzleitung

  • Ab zehn aktiven Polizisten gilt es eine Leitstelle zu bestimmen. Bei fünfzehn aktiven Polizisten muss zudem ein Overwatch eingeteilt werden.
  • Die Leitstelle darf ab dem Rang OM (mit abgeschlossener Leitstellen Prüfung) übernommen werden. Diese wird von der letzten Leitstelle oder durch den höchstrangigen Polizisten im Dienst bestimmt.
  • Die Leitstelle teilt die Polizisten ein und kann auf Wünsche bezüglich Streifenpartner eingehen.
  • Die Leitstelle muss immer in einem HQ bleiben.
  • Den Anweisungen der Leitstelle ist Folge zu leisten.
  • Mindestens eine Leitstelle muss immer im Funk erreichbar sein, Ausnahme ist, wenn es eine zweite Leitstelle gibt.
  • Ein Helikopter muss mindestens mit 2 Personen besetzt werden.
  • Notrufe werden nur von der Leitstelle bearbeitet und beantwortet (Die Leitstelle kann diese aber auch einer Streife übergeben).
  • Bei einem Großeinsatz wird ein Einsatzleiter von der Leitstelle bzw. den höchstrangigen genannt.
  • Sollte keine Leitstelle gebildet werden können, so hat der höchstrangige Polizist im Dienst die Entscheidungsgewalt.
  • Es ist der Polizei untersagt Twitter Nachrichten auf dem offiziellen Account der POL zu schreiben, welche in irgendeiner Form demütigend sind und/oder Gang- bzw. Spielernamen enthalten. Ausgenommen sind hiervon ausdrücklich öffentliche Fahndungsaufrufe nach Fahrzeugen oder Personen.

§6. Funk Regelung

  • Jede Streife muss über Funk für die Leitstelle erreichbar sein.
  • Funksprüche sollten hierbei so kurz und informativ wie möglich gehalten werden.
  • Polizisten, welche nicht im Dienst sind, dürfen sich nicht in den Funkbereich der Polizei befinden.

§7. Großeinsätze

§7.1. Grundlegende Richtlinien

  • Es muss immer ein Einsatzleiter bestimmt werden (ab K).

§7.2. Geiselnahmen

  • Geiselnahmen sind kein Großeinsatz, daher gelten hier eigene Richtlinien.
  • Sollte eine Geiselnahme angekündigt werden, so legt die Leitstelle einen Verhandlungspartner fest (ab OM), dieser kommuniziert fortan mit dem Geiselnehmer.
  • Der Verhandlungspartner muss den persönlichen Kontakt mit dem Geiselnehmer suchen, hierbei legt er auch fest, ob ein gewaltsames Eindringen Sinn ergibt.
  • Ein Geldaustausch für die Geisel ist nur mit Bargeld erlaubt.
  • Es dürfen keine Cop Waffen herausgegeben werden!
  • Eine Übergabe muss hierbei auf zivilem Boden stattfinden.
  • Alle Gegenstände, die der Geiselnehmer (sofern es sich bei der Geisel um einen Cop handelt) fordert, dürfen nur nach Genehmigung der Leitstelle herausgegeben werden.
  • Wichtige Info: Eine Geiselnahme um Items zu ergaunern ist Fail-RP.
  • Das Leben einer Geisel hat höchste Priorität. Bei gescheiterten Verhandlungen darf ohne Ankündigung geschossen/getasert werden.
  • Die Verhandlung ist gescheitert, wenn eine Forderung definitiv nicht erfüllt werden kann.

§8. Umgang mit Fahrzeugen

  • Folgende Fahrzeuge sind illegal.
    • gestohlene Polizeifahrzeuge
    • gestohlene DRK Fahrzeuge
    • gestohlene Mechaniker Fahrzeuge
    • gestohlene Taxifahrzeuge
  • Alle anderen Fahrzeuge sind legal außer sie werden für illegale Aktivitäten eingesetzt.
  • Fahrzeuge dürfen von der Polizei anlassbezogen durchsucht werden!
  • Sollte ein Fahrzeug illegal sein oder in diesem illegale Waren gefunden werden, so muss dieses von der RP führenden Streife in ein HQ gebracht werden und darf erst dort beschlagnahmt werden.
  • Das Impounden von Fahrzeugen bestimmt immer der höchstrangige Beamte bzw. die Einsatzleitung.
  • Sollte klar erkennbar mit dem Taser auf ein Fahrzeug geschossen werden, gilt dies nicht als scharfer Beschuss.
  • In einem Feuergefecht dürfen keine Fahrzeuge eingeparkt werden.
  • Jegliche Veränderungen vom äußeren Erscheinungsbilds eines Polizeifahrzeugs ist verboten.
  • Private Fahrzeuge von Beamten, dürfen nicht in der Polizeigarage eingeparkt werden.

§9. Absperrungen

  • Absperrungen von Unfallstellen/Kontrollpunkten sollten gemäß der Richtlinie für Absperrungen getroffen werden, es gilt hierbei weniger ist mehr.

Sollte der Einsatz beendet sein, so ist die Absperrung vollständig zu entfernen.

§10. Sonstiges

  • Jeder mit Akten-Zugriff darf der anfragenden Person Informationen älter als 7 Tage aus seiner persönlichen Akte geben.
  • Rang spezifische Ausbildungen dürfen nur nach Rücksprache mit der Direktion aberkannt werden.
  • Der PR oder die aktive Leitstelle kann Beamte bis max. 24h vom Dienst suspendieren.

§11. Polizisten und illegale Gangs bzw. illegale Aktivitäten

  • Um bei der Polizei eingestellt zu werden muss man eine saubere Akte ohne offene Vorfälle haben (Ausnahmen sind Geschwindigkeitsübertretungen). Der letzte Eintrag muss min. 4 Woche zurückliegen.

Verdachtsfällen von "korrupten" Polizisten sind von der Direktion zu behandeln und diese muss den Fällen nachgehen! (Die Polizeiführung (Direktor, Oberrat und Rat) selber darf nichts Illegales machen und muss dafür sorgen, dass alle Polizisten sich ebenfalls an diese Regeln halten, um den guten Ruf der Polizei zu erhalten.) Der Verdachtsfall eines korrupten Polizisten ist in jeden Fall der Stadtverwaltung zu melden! Der Polizei ist es gestattet Polizisten in illegale Gangs einzuschleusen. Dies muss vorher der Stadtverwaltung genehmigt werden. (Undercover Polizisten dürfen an illegalen Aktivitäten teilnehmen außer Mord und Körperverletzung) Polizisten dürfen im Dienst als auch außerhalb des Dienstes nichts Illegales machen. Sollten Sie im RP dabei überführt bzw. erwischt werden folgt daraus:


  • Bei minderschweren Vergehen wie: Beleidigung, leichter Körperverletzung (tätlicher Angriff mit den Fäusten, ohne das der Gegenüber sein Bewusstsein verliert), fahrlässigen Verkehrsunfällen oder Teilnahme an einem illegalen Rennen ist der Polizist zu degradieren
  • Bei schweren Vergehen wie: Mord, Körperverletzung, Raub, Überfälle, Entführung, Fahrzeuge und Häuser aufbrechen, Betrug, Erpressung, Drogen (Besitz/ Handel/ Herstellung), Besitz und waschen von Schwarzgeld, Überfälle, Mitglied einer illegalen Gang (sollte man als Polizist ein einer solchen Gang sein, sollte man es geheim halten), Besitz illegaler Waffen, unberechtigte Nutzung von Waffen (Schuss oder Hieb und Stichwaffen) folgt daraus:
    - Der betreffende Polizist wird aus der Polizei raus geworfen.
    - Der betreffende Polizist erhält eine 3 monatige Polizeisperre sowie eine 2 monatige Sperre bei allen anderen Fraktionen
    - Der betreffende Polizist muss 2,5 Mio Strafe zahlen (Autos und Häuser können dazu gepfändet werden)
    - Der betreffende Polizist kommt für 300 Monate ins Gefängnis
  • Hier nicht aufgeführte Straftaten werden trotzdem geahndet und nach Ermessen der Direktion bestraft.
  • Alles was im Dienst und im Rahmen des Polizeidienstes notwendig und erlaubt ist, darf natürlich weiter gemacht werde


Als Beweise für das Fehlverhalten reichen:


  • Fotos des Polizisten oder seines Fahrzeugs bei illegalen Aktivitäten
  • Identifikation durch mehrere Zeugen anhand von Stimme und Aussehen in Zusammenhang illegaler Aktivitäten

Wenn der Polizist mehrmals in Gesellschaft von bekannten Kriminellen gesehen wird oder in Gangfahrzeugen mitfährt, die für Straftaten genutzt werden / wurden (in den letzten 5 Tagen)


§12. Vorraussetzungen für Beförderungen
Diese Vorraussetzungen sind einzuhalten und dürfen nur im Ausnahmefall und unter Zustimmung des Supportes umgangen werden!

*Ausbildungen sind derzeit nicht aktuell, wird aber zeitnah überarbeitet!


RängeAusblidungen*Vorraussetzungen zur Beföderunge
AnwärterAllgemeine Grundausbildung
Funkausbildung
1. Abgeschlossene Ausbildungen
2. Prüfung zum OWM
3. Frühest mögliche Beförderung zum nächsten Rang möglich ab Dienstzeit 1 Wochen im derzeitigen Rang
OberwachtmeisterEG I1. Abgeschlossene Ausbildungen
2. Prüfung zum Meister
3. Frühest mögliche Beförderung zum nächsten Rang möglich ab Dienstzeit 1,5 Wochen im derzeitigen Rang
MeisterLSTA, EG II, GK1. Abgeschlossene Ausbildungen
2. Prüfung zum Obermeister
3. Frühest mögliche Beförderung zum nächsten Rang möglich ab Dienstzeit 2 Wochen im derzeitigen Rang
ObermeisterELA1. Abgeschlossene Ausbildungen
2. Prüfung zum Komissar
3. Frühest mögliche Beförderung zum nächsten Rang möglich ab Dienstzeit 3 Wochen im derzeitigen Rang
KomissarPF I 1. Abgeschlossene Ausbildungen
2. Ernennung durch die Polizeileitung
3. Frühest mögliche Beförderung zum nächsten Rang möglich ab Dienstzeit 4,5 Wochen im derzeitigen Rang
Oberkommissar1. Abgeschlossene Ausbildungen
2. Ernennung durch die Polizeileitung
3. Frühest mögliche Beförderung zum nächsten Rang möglich ab Dienstzeit 5 Wochen im derzeitigen Rang
HauptkommissarPF II1. Abgeschlossene Ausbildungen
2. Ernennung durch die Polizeileitung
3. Frühest mögliche Beförderung zum nächsten Rang möglich ab Dienstzeit 7 Wochen im derzeitigen Rang
Rat1. Ernennung durch die Polizeileitung
2. Frühest mögliche Beförderung zum nächsten Rang möglich ab Dienstzeit 7 Wochen im derzeitigen Rang
Oberrat1. Ernennung durch die Serverleitung
Direktor1. Ernennung durch die Serverleitung